Aktuelles

 November 2024

Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) zur Veröffentlichung des Gewalthilfegesetzes:
„Auch das Gewalthilfegesetz duldet „keinerlei Aufschub“ –  es muss in der verbleibenden Zeit der Regierung verabschiedet werden. Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz nun veröffentlicht ist und gehen davon aus, dass wir uns zeitnah in Form der Verbändeanhörung inhaltlich zum Entwurf äußern können. Mit unserer Online-Petition „Geld oder Leben. Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben“machen wir seit vielen Wochen gegenüber der Bundesregierung gemeinsam mit prominenten Erstunterzeichnenden, über 40 beteiligten Organisationen und mittlerweile über 25.000 Unterschriften deutlich:
die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein Anliegen Vieler und darf nicht länger aufgeschoben werden.
In den gestrigen Statements des Kanzlers und anderer Regierungsmitglieder wurde deutlich: Nicht das Leben von Frauen, nicht das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird priorisiert, wenn es darauf ankommt. Darum sagen wir umso lauter:
Der Status Quo bedeutet, dass Frauen, Queers, Migrant*innen und behinderte Frauen Gewalt erleben oder getötet werden, weil der Staat ihnen den Schutz vor Gewalt versagt. Sylvia Haller von der ZIF sagt: „Die Realisierung des Gewalthilfegesetzes und somit Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder muss jetzt Priorität haben“. Britta Schlichting von der ZIF ergänzt: „Die politisch Verantwortlichen können die historische Chance nutzen oder verstreichen lassen. Und müssen dann mit dieser folgenschweren Entscheidung leben“.“
(Quelle: Pressemitteilung der ZIF)

Auch wir, der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Lüneburg, fordern, dass die Regierung das Gewalthilfegesetz in der verbleibenden Zeit verabschiedet.

 Juni 2024

Die Frauenhauskoordinierung e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) und der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordern ein Gewalthilfegesetz. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland geltendes Recht, doch die konsequente Umsetzung dieser bleibt aus. Es braucht eine sichere, einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, um effektiv alle Frauen und Kinder zu schützen und zu unterstützen. Auch wir fordern als Mitglied der ZIF ein GEWALTHILFEGESETZ JETZT!

Jede Unterschrift der Petition für das Gewalthilfegesetz zählt!


Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/ 

September 2023

Statement der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) zum Bundesförderprogramm

Zu wenig Geld, zu hochschwellige Antragsstellung, mangelnder politischer Wille

Das Bundesförderprogramm verfehlt seine Wirkung!
Das Bundesförderprogramm des BMFSFJ sollte flächendeckende Verbesserung in der räumlichen Situation von Frauenhäusern- u. Beratungsstellen bringen.
Zu wenig Geld: Tatsächlich aber wurde zu wenig Geld von der Politik in die Hand genommen. Durch die globale Situation sind Bauvorhaben um ein vielfaches teurer als geplant und Bauvorhaben verzögern sich, was ebenfalls Kostensteigerungen mit sich bringt.
Zu hochschwellige Antragstellung: Besonders für Autonome Frauenhäuser sind die Hürden so hoch, dass die Rahmenbedingungen kaum zu erfüllen sind. Trotz Zusicherung, engmaschig bei der Antragstellung begleitet zu werden, passierte dies nur in Ausnahmefällen und die Ansprechpartner*innen wechselten, so blieben Frauenhausträger mit der komplexen Antragstellung auf sich allein gestellt. Eine intransparente und zeitlich verschleppte Bearbeitung der Anträge verschärfte die Situation außerdem.
Mangelnder politischer Wille: Die NGOs haben sich verbandsübergreifend bereits zu Beginn des Programms mit Verbesserungsvorschlägen an das BMFSFJ gewandt und ihre Unterstützung bei der Optimierung des Programms zugesichert. Ihre Expertise wurde weder ernst noch angenommen. Sollte es zu einer (sehr willkommenen) Neuauflage des Programms ab 2025 kommen, muss unbedingt nachgebessert werden!

Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/

Sommer 2023

Der Verein wird vorerst nicht zum Förderantrag zugelassen.

Mai 2023

Kooperationsgespräch mit Vertreter*innen der Hansestadt Lüneburg und der LüWoBau zur Aktualisierung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt „Frauenschutzzentrum“.

April 2023

Der Bundeshaushalt 2023 wird verabschiedet. Die Mittel des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt“ werden um 10 Millionen gekürzt.
(Weitere Informationen z.B. hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/frauenhauser-in-geldnot-lander-setzen-paus-unter-druck-9986803.html )

März 2023

In einer Sitzung des Lüneburger Stadtrates gab es für die Verwaltung grünes Licht für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks im Stadtteil Ochtmissen für das Frauenschutzzentrum. Nun müssen noch die entsprechenden Details geklärt werden.

Rücksprachen mit der Bundesförderstelle, des Landesministeriums und der Hansestadt zur Förderanfrage.

September 2022

Aktuell liegt der Fokus aller Beteiligten auf der Suche nach einem passenden Grundstück. Durch die Stadt Lüneburg werden mehrere Grundstücke geprüft und Verhandlungen angestrebt.
Die Förderanfrage ging im Dezember letzten Jahres an die Bundesservicestelle. Diese entscheidet zeitnah, ob ein Förderantrag gestellt werden darf. Voraussetzung hierfür ist aber eine Klärung der Grundstücksfrage.