

Aktuelles
März 2025
Der Verein Frauen helfen Frauen Lüneburg ist jetzt auf Instagram aktiv. Wir freuen uns über Beiträge und Kommentare. Schaut gern vorbei.
Februar 2025
Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats zur Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes im Bundesrat:
„Meilenstein für Frauenrechte: Das Gewalthilfegesetz kommt
Das Gewalthilfegesetz hat die letzte Hürde genommen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für das wegweisende Gesetz. Der Deutsche Frauenrat wertet dies als Meilenstein für den Gewaltschutz in Deutschland und als großen Verdienst des unermüdlichen Engagements frauenpolitischer Organisationen.
„Das Gewalthilfegesetz kommt. Das ist ein historischer Tag für die Frauenbewegung. Seit Jahrzehnten kämpfen wir dafür, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden. Und nun wird es mit diesem Gesetz endlich angegangen. Gewaltschutz ist nicht länger eine freiwillige Leistung, sondern wird zur Pflicht. Nach einer Vergewaltigung soll kein Mädchen, keine Frau mehr auf Beratung warten müssen. Wenn eine Frau vor ihrem gewalttätigen Partner flieht, soll sie schon bald sicher einen Platz finden. Das wird Leben retten! Angesichts der hohen Fallzahlen häuslicher Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft ist das Gewalthilfegesetz ein entscheidender Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt“, kommentiert Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Deutschen Frauenrat und Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. „All dies ist der Erfolg der vielen engagierten frauenpolitischen Organisationen! Ohne ihre Expertise und unermüdlichen Einsatz hätte sich die Politik ihrer Verantwortung für den Gewaltschutz nicht gestellt. Jetzt gehen wir gemeinsam die bestehenden Schutzlücken für mehrfachmarginalisierte Personengruppen an, bis intersektionaler Gewaltschutz für alle Menschen gleichermaßen Realität ist.“
Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor, der ab 2032 einklagbar sein wird. Ab 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen. Dafür werden die Länder zunächst den Bedarf erheben und dann das Angebot deutlich ausbauen. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken.
„Dass mitten im Wahlkampf politische Gräben überwunden und Lagerkämpfe vermieden werden konnten, um Frauenrechte zu stärken, macht mir Mut. Mut, auch in Zukunft politische Mehrheiten bei den demokratischen Fraktionen für den Schutz der Rechte aller Frauen zu finden. Wir kämpfen gemeinsam bis alle Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen sicher sind“, sagt Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats.
Das Gesetz war von der Bundesregierung angestoßen und mithilfe der Stimmen der Union im Ende Januar im Bundestag verabschiedet worden. Im Vergleich zum Gesetzesentwurf sieht der Frauenrat Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz für alle Betroffenen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die aufgrund von Wohnsitzauflagen nur eingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern haben.
Der Deutsche Frauenrat und UN Women sowie die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hatten sich gemeinsam mit breiten Bündnissen immer wieder für das Gewalthilfegesetz stark gemacht. Darunter waren neben Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch viele prominente Persönlichkeiten, wie Ursula Karven, Natalia Wörner, Ruth Moschner oder Hannes Jaenicke. Ein Brandbrief und eine Petition auf der Kampagnenplattform innn.it mobilisierten zudem über 110.000 Bürgerinnen und Bürger. Rund 5.000 Emails wurden in den vergangenen Tagen direkt an Ministerpräsident*innen versandt.“
November 2024
Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) zur Veröffentlichung des Gewalthilfegesetzes:
„Auch das Gewalthilfegesetz duldet „keinerlei Aufschub“ – es muss in der verbleibenden Zeit der Regierung verabschiedet werden. Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz nun veröffentlicht ist und gehen davon aus, dass wir uns zeitnah in Form der Verbändeanhörung inhaltlich zum Entwurf äußern können. Mit unserer Online-Petition „Geld oder Leben. Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben“ machen wir seit vielen Wochen gegenüber der Bundesregierung gemeinsam mit prominenten Erstunterzeichnenden, über 40 beteiligten Organisationen und mittlerweile über 25.000 Unterschriften deutlich:
die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein Anliegen Vieler und darf nicht länger aufgeschoben werden.
In den gestrigen Statements des Kanzlers und anderer Regierungsmitglieder wurde deutlich: Nicht das Leben von Frauen, nicht das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wird priorisiert, wenn es darauf ankommt. Darum sagen wir umso lauter:
Der Status Quo bedeutet, dass Frauen, Queers, Migrant*innen und behinderte Frauen Gewalt erleben oder getötet werden, weil der Staat ihnen den Schutz vor Gewalt versagt. Sylvia Haller von der ZIF sagt: „Die Realisierung des Gewalthilfegesetzes und somit Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder muss jetzt Priorität haben“. Britta Schlichting von der ZIF ergänzt: „Die politisch Verantwortlichen können die historische Chance nutzen oder verstreichen lassen. Und müssen dann mit dieser folgenschweren Entscheidung leben“.“
(Quelle: Pressemitteilung der ZIF)
Auch wir, der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Lüneburg, fordern, dass die Regierung das Gewalthilfegesetz in der verbleibenden Zeit verabschiedet.
Juni 2024
Die Frauenhauskoordinierung e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) und der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordern ein Gewalthilfegesetz. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland geltendes Recht, doch die konsequente Umsetzung dieser bleibt aus. Es braucht eine sichere, einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, um effektiv alle Frauen und Kinder zu schützen und zu unterstützen. Auch wir fordern als Mitglied der ZIF ein GEWALTHILFEGESETZ JETZT!
Jede Unterschrift der Petition für das Gewalthilfegesetz zählt!
Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/
September 2023
Statement der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) zum Bundesförderprogramm
Zu wenig Geld, zu hochschwellige Antragsstellung, mangelnder politischer Wille
Das Bundesförderprogramm verfehlt seine Wirkung!
Das Bundesförderprogramm des BMFSFJ sollte flächendeckende Verbesserung in der räumlichen Situation von Frauenhäusern- u. Beratungsstellen bringen.
Zu wenig Geld: Tatsächlich aber wurde zu wenig Geld von der Politik in die Hand genommen. Durch die globale Situation sind Bauvorhaben um ein vielfaches teurer als geplant und Bauvorhaben verzögern sich, was ebenfalls Kostensteigerungen mit sich bringt.
Zu hochschwellige Antragstellung: Besonders für Autonome Frauenhäuser sind die Hürden so hoch, dass die Rahmenbedingungen kaum zu erfüllen sind. Trotz Zusicherung, engmaschig bei der Antragstellung begleitet zu werden, passierte dies nur in Ausnahmefällen und die Ansprechpartner*innen wechselten, so blieben Frauenhausträger mit der komplexen Antragstellung auf sich allein gestellt. Eine intransparente und zeitlich verschleppte Bearbeitung der Anträge verschärfte die Situation außerdem.
Mangelnder politischer Wille: Die NGOs haben sich verbandsübergreifend bereits zu Beginn des Programms mit Verbesserungsvorschlägen an das BMFSFJ gewandt und ihre Unterstützung bei der Optimierung des Programms zugesichert. Ihre Expertise wurde weder ernst noch angenommen. Sollte es zu einer (sehr willkommenen) Neuauflage des Programms ab 2025 kommen, muss unbedingt nachgebessert werden!
Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/
Sommer 2023
Der Verein wird vorerst nicht zum Förderantrag zugelassen.
Mai 2023
Kooperationsgespräch mit Vertreter*innen der Hansestadt Lüneburg und der LüWoBau zur Aktualisierung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt „Frauenschutzzentrum“.
April 2023
Der Bundeshaushalt 2023 wird verabschiedet. Die Mittel des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt“ werden um 10 Millionen gekürzt.
(Weitere Informationen z.B. hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/frauenhauser-in-geldnot-lander-setzen-paus-unter-druck-9986803.html )
März 2023
In einer Sitzung des Lüneburger Stadtrates gab es für die Verwaltung grünes Licht für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks im Stadtteil Ochtmissen für das Frauenschutzzentrum. Nun müssen noch die entsprechenden Details geklärt werden.
Rücksprachen mit der Bundesförderstelle, des Landesministeriums und der Hansestadt zur Förderanfrage.
September 2022
Aktuell liegt der Fokus aller Beteiligten auf der Suche nach einem passenden Grundstück. Durch die Stadt Lüneburg werden mehrere Grundstücke geprüft und Verhandlungen angestrebt.
Die Förderanfrage ging im Dezember letzten Jahres an die Bundesservicestelle. Diese entscheidet zeitnah, ob ein Förderantrag gestellt werden darf. Voraussetzung hierfür ist aber eine Klärung der Grundstücksfrage.