Aktuelles

 Juni 2024

Die Frauenhauskoordinierung e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) und der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordern ein Gewalthilfegesetz. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland geltendes Recht, doch die konsequente Umsetzung dieser bleibt aus. Es braucht eine sichere, einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, um effektiv alle Frauen und Kinder zu schützen und zu unterstützen. Auch wir fordern als Mitglied der ZIF ein GEWALTHILFEGESETZ JETZT!

Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/ 

September 2023

Statement der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser)
zum Bundesförderprogramm

– Zu wenig Geld, zu hochschwellige Antragsstellung, mangelnder politischer Wille –

Das Bundesförderprogramm verfehlt seine Wirkung!

Das Bundesförderprogramm des BMFSFJ sollte flächendeckende Verbesserung in der räumlichen Situation von Frauenhäusern- u. Beratungsstellen bringen.

Zu wenig Geld: Tatsächlich aber wurde zu wenig Geld von der Politik in die Hand genommen. Durch die globale Situation sind Bauvorhaben um ein vielfaches teurer als geplant und Bauvorhaben verzögern sich, was ebenfalls Kostensteigerungen mit sich bringt.

Zu hochschwellige Antragstellung: Besonders für Autonome Frauenhäuser sind die Hürden so hoch, dass die Rahmenbedingungen kaum zu erfüllen sind. Trotz Zusicherung, engmaschig bei der Antragstellung begleitet zu werden, passierte dies nur in Ausnahmefällen und die Ansprechpartner*innen wechselten, so blieben Frauenhausträger mit der komplexen Antragstellung auf sich allein gestellt. Eine intransparente und zeitlich verschleppte Bearbeitung der Anträge verschärfte die Situation außerdem.

Mangelnder politischer Wille: Die NGOs haben sich verbandsübergreifend bereits zu Beginn des Programms mit Verbesserungsvorschlägen an das BMFSFJ gewandt und ihre Unterstützung bei der Optimierung des Programms zugesichert. Ihre Expertise wurde weder ernst noch angenommen. Sollte es zu einer (sehr willkommenen) Neuauflage des Programms ab 2025 kommen, muss unbedingt nachgebessert werden!

Quelle: https://www.instagram.com/zif_autonomefrauenhaeuser/

 

Sommer 2023

Der Verein wird vorerst nicht zum Förderantrag zugelassen.

Mai 2023

Kooperationsgespräch mit Vertreter*innen der Hansestadt Lüneburg und der LüWoBau zur Aktualisierung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt „Frauenschutzzentrum“.

April 2023

Der Bundeshaushalt 2023 wird verabschiedet. Die Mittel des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt“ werden um 10 Millionen gekürzt.
(Weitere Informationen z.B. hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/frauenhauser-in-geldnot-lander-setzen-paus-unter-druck-9986803.html )

März 2023

In einer Sitzung des Lüneburger Stadtrates gab es für die Verwaltung grünes Licht für den Erwerb eines geeigneten Grundstücks im Stadtteil Ochtmissen für das Frauenschutzzentrum. Nun müssen noch die entsprechenden Details geklärt werden.

Rücksprachen mit der Bundesförderstelle, des Landesministeriums und der Hansestadt zur Förderanfrage.

September 2022

Aktuell liegt der Fokus aller Beteiligten auf der Suche nach einem passenden Grundstück. Durch die Stadt Lüneburg werden mehrere Grundstücke geprüft und Verhandlungen angestrebt.
Die Förderanfrage ging im Dezember letzten Jahres an die Bundesservicestelle. Diese entscheidet zeitnah, ob ein Förderantrag gestellt werden darf. Voraussetzung hierfür ist aber eine Klärung der Grundstücksfrage.